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Teleshopping – nicht immer gut und günstig
Zu Hause bequem vor dem Fernseher sitzen und einkaufen – das hört sich doch gut an! Gut schon – aber ist es auch günstig?
Die Stiftung Warentest hat sich im Interesse der Kundinnen und Kunden drei große Anbieter einmal genauer angeschaut:
Qualität 31 enttäuschend, Preise ziemlich hoch, rechtliche Rahmenbedingungen und Service im Wesentlichen in Ordnung, Werbung grell und nervig – so etwa lautet das Fazit, das die Stiftung Warentest zum Thema Teleshopping nach dem Test von drei großen Anbietern 32.
Genau wie die Stiftung Warentest sind auch die Verbraucherzentralen auf der Seite der Kunden. Die Juristin der sächsischen Verbraucherzentrale, Bettina Dittrich, meint zu der Untersuchung von Stiftung Warentest: „Das deckt sich im Wesentlichen mit den Erfahrungen, die wir 33 Beschwerdefällen machen", und ergänzt, „doch nicht immer und überall läuft es damit problemlos."
Gegenwärtig beschäftigen sie mehrere Beschwerden von Verbrauchern, die bei einem ausländischen Teleshoppinganbieter eingekauft hatten. Da wird für firstgerecht zurückgesandte Waren der Kaufpreis nicht erstattet, 34 es erfolgt nur eine Gutschrift – und das nicht einmal in voller 35. Dabei beruft man sich offenbar auf die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zumindest werden diese teilweise der Warenlieferung mitgeschickt.
Ganz 36 davon gilt natürlich deutsches Recht, wenn sich ausländische Unternehmen über deutsche Fernsehkanäle in deutscher Sprache an deutsche Verbraucher 37.
„Teleshoppingkäufe sind im rechtlichen Sinne Fernabsatzverträge, bei denen Verbraucher ein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht von 2 Wochen haben", sagt die Juristin und ergänzt, „dieses Recht gilt 38 unbefristet, wenn keine ordnungsgemäße Widerrufs- oder Rückgabebelehrung erfolgt ist."
Daher rät die Verbraucherzentrale den Verbrauchern, beim Teleshopping 39 konsequent ihre Rechte durchzusetzen wie bei anderen Verbraucherverträgen auch. 40 hilft die Verbraucherzentrale Sachsen mit Tipps und Informationen.